Säfte
Fruchtsäfte
- 100 % Saftanteil oder Konzentrat (=> Wasser wird vor Transport entzogen und hinterher wieder zugesetzt)
- Pasteurisiert
- Aus Kern-, Beeren- oder Steinobst, Wildfrüchten, Trauben, Südfrüchten
- Früchte müssen gesund, im zweckentsprechenden Reifezustand und zum Verzehr geeignet sein
- Gewinnung durch Zerkleinern, Pressen und Zentrifugieren
- Müssen Farbe, arteigenes Aroma und Geschmack aufweisen
- Ohne Farb- und Konservierungsstoffe
- Bei Mehrfruchtsäften darf auch Fruchtmark verwendet werden
- Fruchtart- oder wetterbedingt darf Zucker bei Mangel zugesetzt werden
Fruchtnektare
- aus frischem oder konzentriertem Fruchtsaft (25-50% Saftanteil) oder Mark
- oder ein Gemisch aus beidem mit Zusatz von Wasser und Zucker
- Vitamin-C Zugabe (Geschmacksgeber)
- Angabe von Zusatz von Fruchtmark, Honig, Zitronensaft, Wein- oder Milchsäure ist Pflicht
Gemüsesäfte
- Unverdünnt, aus Gemüse oder konzentriertem Gemüsesaft
- Gemüsesaft, Speisesalz, Genußsäuren, Essig, Zucker, Gewürze und Kräuter dürfen zugesetzt werden (kennzeichnungspflichtig)
Gemüsetrunke
- Gemüsesaft wird verdünnt
- Gemüseanteil mind. 40%
- Der Rest ist Wasser
Erfrischungsgetränke
Fruchtsaftgetränke
- 6 – 30% Saftanteil, Rest wie Nektar
- aus Fruchtsäften, Fruchtsaftgemischen oder Fruchtsaftkonzentraten
- Zusatz von Trink- oder Tafelwasser und Zucker, natürliche Aromen
Limonaden
- aus natürlichen Essenzen, Zucker, Genußsäuren, Trink- oder Tafelwasser,
- mit oder ohne Kohlensäure
- auch Fruchtsäfte können enthalten sein
- dürfen mit natürlichen Farbstoffen gefärbt werden (kennzeichnungspflichtig)
- Unterteilung in Gruppen:
Limonaden mit Fruchtsaft: meist Zitrusfrüchte
Essenz-Limonaden: wie klare Limonaden mit Zitronenessenz
Cola-Limonaden: enthalten Coffein
Chininhaltige Limonaden: Tonic Water, Bitter Lemon
Kräuter-Limonaden: Ginger Ale
Brausen
- nachgemachte Fruchtsaftgetränke und Limonaden
- Verwendung von künstlichen Süßstoffen und Aromen
- Färben mit künstlichen Farbstoffen erlaubt (Kennzeichnung)
- auf Geschmack wird hingewiesen (Himbeeraroma, etc.)
- wenn kein Zusatz von Kohlensäure, dann: “künstliches Kalt- oder Heißgetränk”
Brennwertverminderte Erfrischungsgetränke
- Fruchtsaftgetränke, Brausen, Limonaden
- Austausch von Zucker gegen Süßstoffe
- Brennwert muß um 40% vermindert sein
- häufig Bezeichnung “light”
- unterliegen nicht der Diätforschung
Brennwertarme Erfrischungsgetränke
- höchstens ein Brennwert von 84kJ pro 100ml
Isotonische Getränke
- Zusatz von Mineralstoffen, Vitaminen
- sollen Mineralstoffverluste nach sportlicher Betätigung ausgleichen
Diätetische Erfrischungsgetränke
- vorwiegend für Diabetiker und krankhaft Übergewichtige
- unterliegen den Bestimmungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel
- Süßung ausschließlich Cyclamat und Saccharin
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