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Säfte
Säfte

Fruchtsäfte

  • 100 % Saftanteil oder Konzentrat (=> Wasser wird vor Transport entzogen und hinterher wieder zugesetzt)
  • Pasteurisiert
  • Aus Kern-, Beeren- oder Steinobst, Wildfrüchten, Trauben, Südfrüchten
  • Früchte müssen gesund, im zweckentsprechenden Reifezustand und zum Verzehr geeignet sein
  • Gewinnung durch Zerkleinern, Pressen und Zentrifugieren
  • Müssen Farbe, arteigenes Aroma und Geschmack aufweisen
  • Ohne Farb- und Konservierungsstoffe
  • Bei Mehrfruchtsäften darf auch Fruchtmark verwendet werden
  • Fruchtart- oder wetterbedingt darf Zucker bei Mangel zugesetzt werden

Fruchtnektare

  • aus frischem oder konzentriertem Fruchtsaft (25-50% Saftanteil) oder Mark
  • oder ein Gemisch aus beidem mit Zusatz von Wasser und Zucker
  • Vitamin-C Zugabe (Geschmacksgeber)
  • Angabe von Zusatz von Fruchtmark, Honig, Zitronensaft, Wein- oder Milchsäure ist Pflicht

Gemüsesäfte

  • Unverdünnt, aus Gemüse oder konzentriertem Gemüsesaft
  • Gemüsesaft, Speisesalz, Genußsäuren, Essig, Zucker, Gewürze und Kräuter dürfen zugesetzt werden (kennzeichnungspflichtig)

Gemüsetrunke

  • Gemüsesaft wird verdünnt
  • Gemüseanteil mind. 40%
  • Der Rest ist Wasser

Erfrischungsgetränke

Erfrischungsgetränke

Fruchtsaftgetränke

  • 6 – 30% Saftanteil, Rest wie Nektar
  • aus Fruchtsäften, Fruchtsaftgemischen oder Fruchtsaftkonzentraten
  • Zusatz von Trink- oder Tafelwasser und Zucker, natürliche Aromen

Limonaden

  • aus natürlichen Essenzen, Zucker, Genußsäuren, Trink- oder Tafelwasser,
  • mit oder ohne Kohlensäure
  • auch Fruchtsäfte können enthalten sein
  • dürfen mit natürlichen Farbstoffen gefärbt werden (kennzeichnungspflichtig)
  • Unterteilung in Gruppen:
    Limonaden mit Fruchtsaft: meist Zitrusfrüchte
    Essenz-Limonaden: wie klare Limonaden mit Zitronenessenz
    Cola-Limonaden: enthalten Coffein
    Chininhaltige Limonaden: Tonic Water, Bitter Lemon
    Kräuter-Limonaden: Ginger Ale

Brausen

  • nachgemachte Fruchtsaftgetränke und Limonaden
  • Verwendung von künstlichen Süßstoffen und Aromen
  • Färben mit künstlichen Farbstoffen erlaubt (Kennzeichnung)
  • auf Geschmack wird hingewiesen (Himbeeraroma, etc.)
  • wenn kein Zusatz von Kohlensäure, dann: “künstliches Kalt- oder Heißgetränk”

Brennwertverminderte Erfrischungsgetränke

  • Fruchtsaftgetränke, Brausen, Limonaden
  • Austausch von Zucker gegen Süßstoffe
  • Brennwert muß um 40% vermindert sein
  • häufig Bezeichnung “light”
  • unterliegen nicht der Diätforschung

Brennwertarme Erfrischungsgetränke

  • höchstens ein Brennwert von 84kJ pro 100ml

Isotonische Getränke

  • Zusatz von Mineralstoffen, Vitaminen
  • sollen Mineralstoffverluste nach sportlicher Betätigung ausgleichen

Diätetische Erfrischungsgetränke

  • vorwiegend für Diabetiker und krankhaft Übergewichtige
  • unterliegen den Bestimmungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel
  • Süßung ausschließlich Cyclamat und Saccharin

Brennwertverminderte Erfrischungsgetränke

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