German English

Kontakt: +49 (0)157-34395810

Partnerprogramm

Trinkgeld-Knigge
Trinkgeld-Knigge

Hier meine Hilfestellung - Der kleine Trinkgeld-Knigge

Kofferträger:
Bei der An- und Abreise sollten Sie 2 Euro Trinkgeld pro Gepäckstück bereithalten.

Zimmerservice:
Je nach Aufwand 2 bis 5 Euro. Es kommt darauf an, wie viele Tage Sie in einem Hotel verbringen. Sind Sie auf einem Kurztrip und bleiben nur ein oder zwei Nächte, sollten Sie dem Zimmermädchen eher am Ende des Aufenthalts einen kleinen Betrag dalassen. Bleiben Sie länger, können sie auch zwischendurch schon etwas Kleingeld geben.

Rezeption:
Hängt davon ab, wie viel Zeit und Mühe die Wunscherfüllung kostet. Beschafft der Concierge Tickets für ein Konzert, das offiziell bereits ausverkauft ist, könnten Sie sich durchaus mit 10 Euro revanchieren. Für einen Anruf bei der Taxizentrale dürften 1 bis 2 Euro reichen.

Barkeeper:
Angemessen ist etwa 1 Euro pro Drink.

Kellner:
5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags – immer vorausgesetzt, Sie sind mit dem Service zufrieden. Bei kleinen Beträgen sollten es eher 10 Prozent sein, bei sehr großen Summen (mehrere hundert Euro) reichen auch 5 Prozent.
Wichtig: Falls Sie mit Kreditkarte zahlen, der Kellnerin das Trinkgeld in bar geben.     Wenn Sie der Chef bedient, gibt es kein Extrageld!

Toilettenfrau:
Wenn die sanitären Anlagen sauber sind, sollten es 50 Cent bis 1 Euro sein.

Garderobiere:
Je nach Anzahl der aufbewahrten Mäntel, Jacken und Taschen sind 50 Cent bis hin zu 2 Euro üblich.

Angestellte auf dem Schiff:
Bekommen meist mehr Trinkgeld als das Personal an Land. Hier sind 10 bis 15 Prozent üblich. 

Flugbegleiter:
Erhalten kein Trinkgeld, da sie als Gastgeber gesehen werden. Viele Fluggesellschaften verbieten ihnen zudem die Annahme einer Zuwendung ausdrücklich.

Taxifahrer:
5 bis 10 Prozent. Bei Fahrten innerhalb der Stadt 1 bis 2 Euro, sofern Sie mit dem Chauffeursdienst zufrieden sind.

Tankstellenmitarbeiter:
An Ihrem Auto wurden gratis die Scheiben gereinigt oder Öl nachgefüllt? Die meisten Servicekräfte arbeiten auf 400-Euro-Basis und freuen sich über 1 bis 2 Euro zusätzlich.

Friseure:
Haben meist nur ein niedriges Grundgehalt, auch weil der Arbeitgeber Trinkgeld einkalkuliert. Bei einem neuen Haarschnitt dürfen es schon 10 Prozent on top sein. 

Zeitungsausträger:
Erhalten an Weihnachten oder Neujahr ein Dankeschön. Entweder Geld (ca. 10 Euro) oder Sachspenden (etwa eine Schachtel Pralinen).

Müllmänner:
Dürfen kein Bargeld annehmen, vor allem wenn sie städtische Angestellte sind. Lieber Pralinen, Kaffee oder Tee schenken. 

Putzfrau:
Hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab. Wenn sie fest angestellt (Minijob) ist, können Sie ihr ein 13. Monatsgehalt zahlen. Für die Anerkennung besonderer Leistung ist Geld oder eine Sachspende (20 bis 40 Euro) okay.

Maniküre/Pediküre:
10 Prozent, wenn Sie mit der Behandlung zufrieden sind.

Handwerker:
Erwarten kein Trinkgeld, freuen sich aber, wenn Sie ihnen während der Arbeit z. B. einen Kaffee anbieten.

Masseurin:
Hier können Sie 5 bis 10 Prozent mehr bezahlen. Bei sehr preiswerten Anbietern (ab 10 Euro) sollten Sie selbst entscheiden. 

Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, überhaupt etwas zu geben. Schon gar nicht, wenn Sie mit dem Service unzufrieden sind. Aber in diesem Fall sollten Sie das sofort sagen (beispielsweise am Anfang Ihres Urlaubs), anstatt die ganze Zeit missmutig abzuwarten, nur um dann als Ausdruck Ihrer Verärgerung keinen Cent Trinkgeld zu hinterlassen.

Beamte: beispielsweise Polizisten, dürfen nichts annehmen, da sie in Verdacht geraten können, bestechlich zu sein.

 

Quelle: Bild der Frau, Ausgabe 7/2015. Wurde beraten von der DKG e.V. 

Weitere Beiträge

Backlink Aufbau